Jomü Fenster und Türen

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FÖRDERMÖGLICHKEITEN

Alles mitnehmen, was gefördert wird

Hier halten wir sie über die verschiedenen Fördermöglichkeiten und die damit verbundenen Anforderungen an den Antragsteller auf dem Laufenden.

Seit Beginn 2021 gilt für die Fenster-Förderung die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude” in der Variante Einzelmaßnahme (BEG EM). Das Programm ist ganz neu aufgesetzt worden.

Mit ihm fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) neue Fenster im Bestandsgebäude mit 20 Prozent. Die bisherige Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW 430) kann seither für den Fenstertausch als Einzelmaßnahme nicht mehr in Anspruch genommen werden.

Eine Neuerung seit 2021: Die Basisförderung kann um 5 Prozent erhöht werden, wenn der Fenstertausch zuvor in einem Individuellen Sanierungsfahrplan (ISFP) berücksichtigt worden ist. Mit dem Dokument, das Ihnen ein Energieberater erstellen kann, lassen sich bis zu 15.000 Euro Förderung einstreichen (25 Prozent des höchsten förderbaren Betrags von 60.000 Euro pro Wohneinheit).

Um eine Fenster-Förderung vom BAFA zu bekommen, müssen mehrere wichtige Bedingungen eingehalten werden. Allen voran müssen die neuen Fenster über einen U-Wert von < 0,95 W/(m²K) oder niedriger verfügen. Die Gesamtinvestition muss zwischen 2.000 Euro (Bagatellgrenze) und 60.000 Euro (Förderhöchstgrenze) liegen und es muss ein Energie-Effizienz-Experte (Energieberater) eingebunden werden. Beachten Sie außerdem, dass keine Förderung im Nachhinein beantragt werden kann, sondern immer vor Sanierungs-Beginn.

Übrigens: Sollten Sie nicht über ausreichend Eigenkapital verfügen, können Sie seit Juli 2021 den zinsgünstigen KfW-Kredit 262 in Anspruch nehmen – mit einem Tilgungszuschuss von 20 Prozent. Mehr dazu lesen Sie im folgenden Abschnitt.

Je nachdem, ob es um neue Fenster im Altbau oder einen kompletten Neubau geht, stehen verschiedene Optionen zur Wahl. Allen voran der KfW-Kredit 262 für Einzelmaßnahmen, wobei es auch Alternativen gibt, wenn die neuen Fenster dazu führen, dass das Haus einen Effizienzhaus-Standard erreicht. Dann wiederum kommt der KfW-Kredit 261 oder der Zuschuss 461 in Frage.

Wenn Sie nur ihre alten Fenster durch moderne neue Fenster ersetzen lassen möchten, eignet sich für diese Einzelmaßnahme sich der KfW-Kredit 262. Damit können Sie ein Darlehen von bis zu 60.000 Euro bekommen, das einen Tilgungszuschuss von 20 Prozent beinhaltet. Die maximale Förderung beträgt demnach 12.000 Euro pro Wohneinheit.

Haben Sie eine Komplettsanierung (unter anderem mit Fenstertausch) ins Auge gefasst und erreichen Sie damit einen KfW-Effizienzhausstandard, können Sie mit dem Kredit 261 einen Kredit von bis zu 150.000 Euro bekommen. Die Höhe des Tilgungszuschusses bemisst sich nach den Stufen der Effizienzhaus-Standards und reicht von 25 Prozent (KfW-Effizienzhaus Denkmal) bis zu 50 Prozent (KfW-Effizienzhaus 40), also maximal 75.000 Euro. Wenn Sie über ausreichend Kapital verfügen, können Sie mit dem Programm KfW 461 einen einmaligen Zuschuss von ebenfalls bis zu 75.000 Euro bekommen.

Planen Sie einen kompletten Neubau, können zwar nicht die Fenster einzeln als solches gefördert werden, es gibt jedoch eine Alternative. Erfüllt Ihr Haus (mit den Fenstern als Bestandteil der Gebäudehülle) die energetischen Vorgaben eines KfW-Effizienzhauses, können Sie auch für den Neubau den KfW-Kredit 261 in Anspruch nehmen. Es gelten jedoch leicht veränderte Konditionen als bei der Sanierung zum Effizienzhaus. Die Zinssätze für die KfW-Kredite variieren.

Der KfW-Kredit 262 (Einzelmaßnahme) richtet sich an private Eigentümer (auch Wohneigentümergemeinschaften) oder auch Contracting-Geber, die Wohnraum energetisch sanieren oder sanierten Wohnraum erwerben. Die Fenster müssen einen U-Wert von höchstens 0,95W/(m²K) haben oder unterschreiten. Dies wird in der Regel durch eine Dreifachverglasung erreicht. Die Fassade muss einen besseren U-Wert (Dämmwert) als die neuen Fenster aufweisen. Wenn das Baujahr nach 1978 liegt oder nachträglich gedämmt wurde, können Sie hiervon ausgehen.

Die Beantragung des KfW-Kredits 262 für neue Fenster als Einzelmaßnahmen muss von einem zertifizierten Energieberater (Energie-Effizienz-Experten) begleitet werden. Der Fachmann beurteilt das Projekt im Vorfeld und stellt Dokumente aus, die Sie dem Finanzierungspartner, z. B. Ihrer Hausbank vorlegen können. Die Bank kümmert sich dann um die letztendliche Finanzierung. Sobald Sie eine Zusage der KfW bzw. Ihrer Hausbank erhalten haben, können Sie mit der Sanierung beginnen. Nach Abschluss des Projekts muss der Energie-Effizienz-Experte die Durchführung bestätigen, damit Sie den Tilgungszuschuss erhalten.

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen.

Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen

Es sind grundsätzlich die technischen Mindestanforderungen zum Zeitpunkt der Antragstellung einzuhalten. Etwaige Anpassungen im Rahmen von Richtlinienänderungen können für das jeweilige Bauvorhaben nicht rückwirkend in Anspruch genommen werden.

Wir fördern den Austausch von Fenstern, wenn Sie Ihr Haus umfassend energe­tisch sanieren – und damit mindestens die Anforder­ungen an ein Effizienz­haus 85 oder Effizienz­haus Denkmal erfüllen

Fördermittel beantragen nur mit Energieeffizienz-Experten:

Bei energetischen Baumaßnahmen ist gute Planung wichtig. Deshalb lohnt es sich, fach­kundige Unterstützung zu nutzen: Ziehen Sie eine Energie­effizienz-Expertin oder einen Energie­effizienz-Experten hinzu. Diese Unter­stützung benötigen Sie auf jeden Fall, wenn Sie eine Förderung beantragen möchten.

Gut zu wissen: Für diese Bau­begleitung erhalten Sie zusätzliche Fördermittel.

Zugelassen sind alle Energie­effizienz-Expertinnen und Energie­effizienz-Experten, die in der Experten­liste des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind.

Voraussetzung ist, dass mindestens 3 Wohneinheiten im Gebäude bestehen. Für einen Neubau gilt: Die Nachhaltigkeitszertifizierung für die Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse fördern wir mit einem zusätzlichen (Tilgungs-)Zuschuss. Es gelten die gleichen Höchstbeträge wie bei der Baubegleitung.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima­schutz (BMWK) hat die Bundes­förderung für effiziente Gebäude zum 28.07.2022 angepasst:

Bei Sanierung entfällt die Förderung der Effizienz­haus-Stufe 100 / Effizienz­gebäude-Stufe 100 und der individuelle Sanierungs­fahrplan (iSFP-Bonus).

Die Kredit­förderung der Einzel­maßnahmen bei der KfW wurde eingestellt. Die Zuschuss­förderung der Einzel­maßnahmen beim BAFA bleibt bestehen.

Die Förderung von gas­betriebenen Anlagen und den damit einher­gehenden Umfeld­maßnahmen entfällt.

Bei Sanierung, Neubau und Kauf wurden Kredit­höchst­beträge und Tilgungs­zuschüsse angepasst.

Die Zuschüsse für die Sanierung von Wohngebäuden (461) und Nichtwohngebäuden (463) können nicht mehr beantragt werden.

Haben Sie noch Fragen?

Bitte zögern sie nicht und schreiben uns. Alternativ steht ihnen unten auch noch die offizielle KfW-Produktinfo als PDF Download zur Verfügung.

Die offizielle KfW-Produktinfo

Diese kompakte Übersicht der KfW unterstützt Sie bei der optimalen Durchführung Ihrer Fördermittelbeantragung.